Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der IT-Direkt Business Technologies GmbH (fortan: IT-Direkt). Ausgenommen hiervon ist der Verkauf von Hardware durch die IT-Direkt an den Kunden. Die AGB sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern IT-Direkt deren Geltung nicht schriftlich zugestimmt hat. IT-Direkt erkennt abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn IT-Direkt den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers vorbehaltlos ausführt. Die AGB gelten, soweit es sich beidseitig um ein Handelsgeschäft handelt, auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung.

(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (fortan: Kunde).

§ 2 Allgemeines

(1) IT-Direkt wird eine, der Zielstellung des Projektes entsprechenden, Anzahl von Mitarbeiter in diesem Projekt einsetzen. Die Projektleitung liegt bei IT-Direkt. Der Austausch des Projektleiters durch IT-Direkt erfolgt nur dann, wenn hierfür dringende betriebliche oder persönliche Gründe bestehen. IT-Direkt wird dem Auftraggeber über den beabsichtigten Austausch des Projektleiters unverzüglich unterrichten. Die Benennung eines neuen Projektleiters erfolgt nach vorheriger Erörterung mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers.

(2) IT-Direkt erbringt seine Tätigkeiten grundsätzlich an seinem Geschäftssitz. Sofern und soweit zur ordnungsgemäßen Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeiten die Anwesenheit der von IT-Direkt eingesetzten Mitarbeiter in den Räumen des Auftraggebers oder am Sitz des Auftraggebers erforderlich ist, so ist der Auftraggeber verpflichtet, IT-Direkt ausreichende und angemessene Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

(3) Der Projektbeginn richtet sich nach dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und wird zwischen IT-Direkt und dem Auftraggeber abgestimmt.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber benennt gegenüber IT-Direkt einen Ansprechpartner, der für alle fachlichen Angelegenheiten und Fragen zur Verfügung steht und im Rahmen dieses Projektes Bevollmächtigter des Auftraggebers ist.

(2) Der Auftraggeber stellt IT-Direkt alle Unterlagen termingerecht zur Verfügung, die IT-Direkt zur ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich geschuldeten Tätigkeiten benötigt. IT-Direkt ist berechtigt, während der Erbringung der Tätigkeiten weitere Unterlagen anzufordern, die sich als erforderlich herausstellen. Der Auftraggeber ermöglicht allen beauftragten Mitarbeitern von IT-Direkt den Zugang zu allen Anlagen und Einrichtungen, die mit den von IT-Direkt zu erbringenden Tätigkeiten im Zusammenhang stehen.

(3) Der Auftraggeber wird alle eingereichten Unterlagen von IT-Direkt schnellstmöglich bearbeiten und ein entsprechendes Feedback zu geben. Sollte der Auftraggeber feststellen, dass für diese Tätigkeit ein größerer Zeitaufwand nötig wird, so wird IT-Direkt umgehend davon schriftlich in Kenntnis gesetzt. IT-Direkt ist berechtigt, nach vorheriger Rücksprache mit dem vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner, andere Mitarbeiter des Auftraggebers, die mit den für die Erbringung der Tätigkeiten erforderlichen Unterlagen und hiermit im Zusammenhang stehenden Anlagen und Einrichtungen befasst sind, zu befragen.

§ 4 Arbeitsmittel

Besondere Arbeitsmittel sind, sofern nicht im Angebot gesondert aufgeführt, nicht erforderlich.

§ 5 Berichtspflicht

IT-Direkt wird dem, vom Auftraggeber benannten, Ansprechpartner kontinuierlich über die erbrachten Tätigkeiten und Ergebnisse unterrichten. Art und Umfang dieser Unterrichtung werden von IT-Direkt in Absprache mit dem Ansprechpartner festgelegt. Die Art der Abstimmung, der Ergebnisdarstellung und der Dokumentation werden ebenfalls festgelegt.

§ 6 (Teil-)Abnahme

Soweit das Projekt in der Erstellung eines Werkes liegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk in Teilen abzunehmen. IT-Direkt wird die einzelnen Teile des Werkes und deren Vergütung im Angebot bestimmen. Für die (Teil-)Abnahme wird eine Frist von 3 Wochen, beginnend ab dem Tag der Bereitstellung zur Abnahme durch IT-Direkt, eingeräumt. Die Abnahme kann durch eine Fehlerliste eingeschränkt ausgesprochen werden. Die Dienstleistungsteile, die als fehlerhaft identifiziert wurden, werden durch IT-Direkt korrigiert und erneut zur Abnahme bereitgestellt. 

§ 7 Änderungsbestimmungen

Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für einen evtl. Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. IT-Direkt räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Leistungen zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat. Bis zur Entrichtung der gem. § 12 Abs. 1 dieses Vertrages vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter.

(2) Der Quellcode wird, sofern nicht im Angebot gesondert aufgeführt, nicht übergeben und an diesem werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.

(3) Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Arbeiten der IT-Direkt dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes ist unzulässig. Das bezieht sich nicht auf Inhalte, die vom Kunden stammen. 

§ 9 Veröffentlichungen

IT-Direkt erhält die Möglichkeit, in Veröffentlichungen den Projekttitel zu benennen sowie auf die Auftragserteilung durch den Auftraggeber zu verweisen. Weitergehende Publikationen, die über die Nennung des Namens des Auftraggebers, die Tatsache der Auftragserteilung und den Projekttitel hinausgehen, müssen vor einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber zugelassen werden. 

§ 10 Vertraulichkeit

IT-Direkt verpflichtet sich ohne Bedingungen und Einschränkungen:

(1) Alle, im Zusammenhang mit diesem Projekt, übergebenen Unterlagen und sonstigen, schriftlich wie mündlich, zur Kenntnis gebrachten, Informationen ("Informationen") ausschließlich für die Beurteilung dieses Projektes zu verwenden und diese streng vertraulich zu behandeln.

(2) Keine der erhaltenen Informationen an Dritte (mit Ausnahme von zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Beratern) weiterzugeben, die nicht nachweislich direkt mit dem Projekt betraut sind, ohne dass eine entsprechende ausdrückliche Ermächtigung seitens des Auftraggebers vorliegt.

(3) Gegenüber Dritten (mit Ausnahme der unter 2. genannten Personen) weder das generelle Wissen über dieses Projekt, noch Informationen über den Stand der Gespräche und/oder Verhandlungen offen zu legen.

(4) Alle überlassenen Unterlagen, sowie alle Datenträger, die vertrauliche Informationen enthalten, unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben, ohne Kopien zurückzuhalten, falls der Auftraggeber nicht an einer Weiterverfolgung des Projektes interessiert ist, oder IT-Direkt vom Auftraggeber dazu schriftlich aufgefordert wird. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit wird hierdurch nicht berührt.

(5) Sicherzustellen, dass sich alle Mitarbeiter von IT-Direkt, sowie sämtliche unter Punkt 2. genannten Personen an diese Vertraulichkeitsverpflichtung genauso halten, als ob sie diese selbst unterzeichnet hätten.

(6) Im Falle einer gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung der erhaltenen Informationen ist der Auftraggeber vor Offenlegung unverzüglich zu unterrichten, so dass die entsprechenden Maßnahmen zur Wahrung der größtmöglichen Vertraulichkeit der Informationen getroffen werden können.

Darüber hinaus wird folgendes vereinbart:

(7) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bezieht sich nicht auf Informationen und Dokumente, die zur Zeit ihrer Offenlegung durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, IT-Direkt nachweislich schon vor Offenlegung durch den Auftraggeber in seinem Besitz hatte und/oder IT-Direkt sich, unabhängig von den durch den Auftraggeber vorgelegten Informationen, verschafft hat. 

§ 11 Gerichtstand

Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.

§ 12 Bindungsfrist

Die Bindungsfrist für Angebote beträgt 4 Wochen nach Angebotsabgabe. 

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen AGB unberührt.

IT-Direkt Business Technologies GmbH
Gustav-Meyer-Allee 25
13355 Berlin, Deutschland
Internet: www.it-direkt.de
E-Mail: info@it-direkt.de

Stand: 01.10.2017